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Allgemeine Wettspielbedingungen
Allgemeine Wettspielbedingungen des Golfclub Castrop-Rauxel in Frohlinde e.V. Die allgemeinen Wettspielbedingungen regeln den Turnierbetrieb im Golfclub Castrop-Rauxel in Frohlinde e.V. und gelten bei jedem Turnier, ob vorgabewirksam oder nicht. Sofern in den Einzelausschreibungen keine abweichenden Bedingungen festgelegt sind, gelten die entsprechenden Punkte der allgemeinen Wettspielbedingungen. Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln einschließlich Amateurstatut des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den Platzregeln des Golfclub Castrop-Rauxel in Frohlinde e.V. Alle Wettspiele werden auf Grundlage des DGV-Vorgabensystems ausgerichtet. Die Verbandsordnungen können im Sekretariat eingesehen werden. Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmevoraussetzung für Turniere (clubintern oder „offen“) ist grundsätzlich mindestens eine DGV-Stammvorgabe (bzw. Clubvorgabe) von 45 oder weniger. Hiervon ausgenommen sind clubinterne Anfängerturniere, die Neugolfern angeboten werden, um unter Turnierbedingungen die sogenannte „Turnierreife“ von Stammvorgabe 45 zu erlangen (Teilnahmevoraussetzung hier: Clubvorgabe 37 bis 54). Es steht der Spielleitung bzw. dem Spielausschuss frei, für bestimmte Turniere die Vorgabengrenze herabzusetzen. Ebenso können Spieler mit nicht aktuellen Vorgaben (weniger als vier vorgabewirksame Wettspiele im vorhergehenden Kalenderjahr) von Wettspielen ausgeschlossen werden. Jugendliche unter 18 Jahren können grundsätzlich an clubinternen Wettspielen teilnehmen, dies gilt auch für Damen- und Herrengolf (hier werden sie bei der Preisverleihung jedoch außer Konkurrenz gewertet). In Einzelausschreibungen kann ein entsprechendes Mindestalter benannt werden. Für Herren- und Damengolf gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Die Mindest-Teilnehmerzahl für die Durchführung von Wettspielen ist: Damengolf: 12 Teilnehmer Herrengolf: 12 Teilnehmer Monatspreis: 20 Teilnehmer Maximale Teilnehmerzahlen sowie das Verfahren bei überzähligen Anmeldungen werden ebenso wie die Verteilung der Preise und Vorgabenklassen in den Einzelausschreibungen aufgeführt. Stechen bei Zählspiel- /Stableford-Wettspielen Bei gleichen Ergebnissen entscheiden die besseren letzten 9 (18) Löcher. Bei weiterer Gleichheit werden bis zu einer Entscheidung die letzten 6, 3, 1 Löcher gewertet. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Die vorgenannte Regelung gilt bei Mehrrundenwettspielen erst bei Gleichstand nach den letzten 36/18 Löchern. Bei Wettspielen mit sogenanntem Kanonenstart oder gleichzeitigem Start an Bahn 1 und 10 entscheiden die neun schwersten/leichtesten Löcher (Vorgaben 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9), Bei weiterer Gleichheit zählen die sechs Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Beide zuvor genannten Stechverfahren sind in der Turnierverwaltungssoftware des Golfclubs hinterlegt und werden automatisch ausgewertet. Sonderpreise Nearest-to-the-Pin- und Longest-Drive-Wettbewerbe werden für Damen und Herren getrennt gewertet, sofern die jeweilige Wettspiel-Ausschreibung nicht auf eine gemeinsame Wertung hinweist. Die jeweiligen für die Sonderpreise relevanten Bahnen werden durch Schilder am Abschlag ausgewiesen. Nearest to the Pin: In die Wertung kann nur der erste Schlag eines Spielers auf diesem Loch eingehen; der Ball muss dabei auf dem Grün liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf erst gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben. Das Messen der Entfernung vor dem Beenden des Loches durch alle Spieler zieht die Disqualifikation des Spielers nach sich. Longest Drive: In die Wertung kann nur der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch kommen; der Ball muss dabei auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway, Vorgrün oder Grün) zum Liegen kommen. Spielleitung Die Mitglieder der Spielleitung (und ggf. die Platzrichter) werden vor Wettspielbeginn auf der Startliste bekannt gegeben. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung. Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum Wettspielbeginn das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabewirksamkeit, für diese ist der Vorgabenausschuss zuständig). Nach Wettspielbeginn sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig. Abschlagzeit Trifft ein Spieler innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit spielbereit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7 das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen. Benutzung von Carts Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist dessen Benutzung gestattet, sofern der Platz nicht aktuell für Carts gesperrt ist. Es besteht Attestpflicht. Sonstigen Bewerbern ist die Benutzung von Carts nicht gestattet und die Spieler müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Verstoß gegen diese Regelung: Disqualifikation. Elektronische Kommunikationsmittel Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung ist Spielern und deren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde untersagt (Ausnahme: In Notfällen). Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen. Entfernungsmesser sind ab dem 20. August 2009 bei allen Turnieren zugelassen. Entfernungsmesser (R14-3, Anmerkung): Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, so verstößt er gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion genutzt wurde. Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel (Regel 6-7) Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 60 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 45 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen. Strafe für Verstoß: Lochspiel: 1. Verstoß: Lochverlust; 2. Verstoß: Disqualifikation Zählspiel: 1. Verstoß: 1 Schlag; 2. Verstoß: 2 Schläge; 3. Verstoß: Disqualifikation Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus. Üben bei Zählspiel-/Stableford-Wettspielen Ein Spieler darf auf oder nahe des Grüns des zuletzt gespielten Loches keinen Übungsschlag spielen. Strafe bei Verstoß: Zwei Strafschläge am nächsten Loch. Im Falle des Verstoßes am letzten Loch der festgesetzten Runde Zurechnung der Strafschläge an diesem Loch. Markieren von Bällen Der Spieler muss seinen Ball jederzeit zweifelsfrei identifizieren können (Regel 12-2), deshalb sollten in Wettspielen alle Teilnehmer ihre Bälle individuell (und bei Einsatz mehrerer Bälle auch unterschiedlich) kennzeichnen. Abmeldung nach Meldeschluss Die Abmeldung nach Meldeschluss entbindet nicht von der Zahlung des Nenngeldes (Ausnahme: attestierte Krankheit). Namen, Vorgaben und Startzeiten werden passwortgeschützt im Internet veröffentlicht. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Spieler auch in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet ein. Castrop-Rauxel, 05.10.2007




